Versicherer nehmen Balkonkraftwerke in Musterbedingungen auf

Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte  Steckersolargeräte, haben  die Deutschen
2023 auf und an ihren privaten  Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben  auf den Boom reagiert  und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.

Alle anderen sollten  ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf
zugeschnittene Versicherungspolicen.

 

Offene Immobilienfonds bekommen Marktkrise zu spüren

Die Finanzierung  von Immobilien hat sich enorm verteuert, seit die Europäische Zentralbank  im Kampf gegen  die Inflation eine Zinserhöhungsrallye eingelegt hat. Reihenweise  schlitterten Projektentwicklungsgesellschaften in die Insolvenz. Nun müssen auch die offenen Immobilienfonds (OIF) vermehrt  Federn lassen: Einer Auswertung von Daten der Deutschen Bundesbank zufolge flossen im November 2023 erstmals  seit 2017 in einem Monat mehr als eine halbe Milliarde Euro aus OIF ab. Schon in den drei Monaten zuvor zogen die Anleger unterm Strich mehr ab, als sie einzahlten. Hauptgrund dürfte die auf 0,6 Prozent abgeschmolzene Jahresrendite für 2023 sein.

Ob OIF nach zukünftigen  Leitzinssenkungen wieder zu alter Beliebtheit zurückfinden werden, kann als ungewiss  gelten: Seit diesem Jahr gibt es mit dem ELTIF 2.0 eine auch für Privatanleger attraktive Alternative, die ebenfalls Beteiligungen an Sachwerten wie Infrastruktur  und Immobilien ermöglicht  und nach Meinung von Marktbeobachtern den OIF viel Wasser abgraben könnte.

 

PKV: Vorsichtige  Öffnung für Wechselwillige mit Psychotherapie-Erfahrung

In aller Regel haben  Menschen, die bereits  eine Psychotherapie durchlaufen haben, es beim Abschluss einer privaten  Krankenversicherung schwer. Für die meisten  Versicherer sind psychische Erkrankungen, auch wenn sie als erfolgreich  therapiert gelten  können, wegen der schwer kalkulierbaren Kostenrisiken  ein rotes Tuch und damit per se ein Ablehnungsgrund. Bisweilen reicht es bereits, einmal ein berufliches  Coaching oder eine Paartherapie in Anspruch genommen zu haben.

Ein Test der Fachzeitschrift procontra  belegt  nun jedoch eine wachsende Offenheit: Die Risikoprüfer der Gesellschaften sagen  nicht mehr von vornherein  und pauschal  Nein, sondern lassen sich in vielen Fällen weitere  Unterlagen für eine individuelle  Einschätzung  vorlegen. Bei einem gleichartigen Test mit Musterkunden vor anderthalb Jahren hatte  die Ablehnungsfront noch kaum Risse gezeigt. Auf die damals folgende  Kritik haben  einige Versicherer anscheinend reagiert  und ihre Risikoprüfung angepasst. Damit tragen  sie auch dem positiven Trend Rechnung, dass Menschen mit psychischen  Problemen sich heutzutage eher professionelle Hilfe suchen als in früheren  Zeiten, als eine Psychotherapie weithin stigmatisiert war.

 

Bei Themen-ETFs sollten Anleger genau hinschauen

Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche  Intelligenz oder saubere  Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren  Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart  jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen  war.

So steht  an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert  sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte  es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht.

Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften  sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings  noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der
„Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade  eine beeindruckende Kursrallye
stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.

 

Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.

„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer- Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett  neuen  Kotflügel bekommen  hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen  Kotflügels verlangen.“

Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen  sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.

 

Ende März kommt der erste ELTIF 2.0 auf den deutschen Markt

Am 10. Januar ist eine neue Regulierung  für European Long-Term Investment Funds (ELTIF) in Kraft getreten. Der ELTIF 2.0 steht  auch Kleinanlegern offen, nachdem  sein Vorgänger die Hürden mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro pro Fonds bei mindestens 100.000  Euro im Portfolio noch sehr hoch gelegt  hat. Technisch betrachtet handelt es sich um einen alternativen Investmentfonds (AIF). Im Gegensatz zu den meisten  konventionellen geschlossenen Fonds soll der ELTIF jedoch kürzere Laufzeiten von in der Regel fünf bis acht Jahren bieten.

Über das neu gestaltete Anlagevehikel können Investoren  sich an sogenannten Private Markets beteiligen, die nicht an den Börsen vertreten sind: Sachwerte  wie Infrastrukturprojekte und Immobilien, Private Equity und Fremdkapitalfinanzierung. Diese mitunter  sehr lukrativen Assets machen  rund 90 Prozent aller Vermögenswerte aus und sind bislang für Privatanleger kaum beteiligungsfähig. Der erste deutsche ELTIF 2.0 steht  in den Startlöchern und soll ab Ende März Investitionen in Wind- und Solarparks sowie Strom- und Glasfaserleitungen tätigen.

 

Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen  Elementargefahren wie Hochwasser  abzusichern – selbst  fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.

Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.

Immobilienbesitzer sind deshalb  angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet  nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.


Pfandbriefe sind wieder „in“

Im Zuge der Zinswende sind neben  Bundesanleihen auch Pfandbriefe  wieder in Renditeregionen angekommen, die für sicherheitsorientierte Anleger interessant sind. Die greifen denn auch vermehrt  zu. So lag das Handelsvolumen mit Pfandbriefen an der Börse Stuttgart 2023 um mehr als 170 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Umlaufrenditen von Hypothekenpfandbriefen mit einer Restlaufzeit  von neun bis zehn Jahren betrugen zuletzt  laut Bundesbank 3,54 bis 3,65 Prozent und schlugen  Bundesanleihen damit deutlich.

Bei Pfandbriefen („Covered Bonds“) handelt es sich um gedeckte Schuldverschreibungen, die hierzulande dem Pfandbriefgesetz unterliegen. Gedeckt sind sie entweder mit Sachwerten wie Immobilien (bei Hypothekenpfandbriefen) oder mit der Finanzkraft einer öffentlichen Körperschaft wie einer Stadt oder Gemeinde (bei Kommunalobligationen). Für Privatanleger sind sie über Börsen, Banken und Onlinebroker  erhältlich – und sicherlich auch über die Finanzberaterin oder den Finanzberater des Vertrauens.