Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden


Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle  Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal  über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.


Für zahlreiche  Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft:  Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden  sollte, bis 01. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern
sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.

 

DAX blickt auf starkes Jahreswachstum zurück


Angesichts der Konjunkturmeldungen der vergangenen zwölf Monate reibt sich so mancher Marktbeobachter verwundert die Augen: Der Deutsche Aktienindex (DAX) hat im Jahr 2023 einen Höhenflug hingelegt wie seit 2012 nicht mehr. Über 20 Prozent Plus verzeichneten die 40 Titel im Durchschnitt, im Dezember überschritt der Index erstmals  die Marke von 17.000 Punkten. Noch etwas stärker performten US-Aktien, die gemessen am S&P 500 Index um satte  24 Prozent zulegten, getrieben vor allem durch Tech- und hier insbesondere Künstliche-Intelligenz-Titel. Dies- wie jenseits  des Atlantiks haben  die Börsianer offenbar schon baldige Zinssenkungen eingepreist, die wegen der stark zurückgegangenen Inflation erwartet werden.


Noch befinden sich die Zinsen indes auf hohem Niveau, was neben  den Börsengewinnen dem Vermögen der deutschen Haushalte zugutekommt. Laut Analyse einer deutschen Großbank wuchs der Wert der von den Bundesbürgern gehaltenen Wertpapiere, Bankeinlagen, Bargeldbestände und Ansprüche gegenüber Versicherern 2023 um 6,4 Prozent und beläuft  sich nun auf über 7,9 Billionen Euro (Immobilien exklusive). Für das neue Jahr erwarten die
Volkswirte ein Vermögenswachstum von rund vier Prozent.

 

Lebensversicherungen heben Überschussbeteiligung an


Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer  an: Die meisten  Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert  haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem  die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben  (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht.


Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits  auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich  drücken. Fondsgebundene Produkte ohne
oder nur mit Teil-Garantie erobern  in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.

 

Dauerwachstumsmarkt Healthcare


In diesen Wochen, in denen  gefühlt  niemand  von Viren verschont  bleibt, klingeln wieder die Kassen der Apotheker und Pharmahersteller. Gesundheit  ist vor allem in den Wintermonaten ein einträgliches Geschäft – aber auch im Rest des Jahres ein Gewinnbringer  fürs Aktienportfolio. So hat der MSCI Healthcare Index von 2008 bis 2023 ein Plus von 462 Prozent verzeichnet, während der allgemeine MSCI World auf „nur“ 350 Prozent kam. Nicht wenige auf Gesundheit fokussierte  Aktienfonds erwirtschafteten in den letzten zehn Jahren ein Plus nahe zehn Prozent p. a. – oder gar mehr.


Angesichts der alternden Weltbevölkerung gehen  die meisten  Analysten davon aus, dass die Hausse noch einige weitere  Jahre anhalten wird. Für Anleger ebenfalls attraktiv: Healthcare- Aktien performen  nicht nur stärker als der breite Markt, sondern zeigen dabei auch weniger Kursausschläge. Denn die Gesundheitsversorgung ist von der Konjunkturlage  nur in geringem Maße abhängig, Schätzungen zufolge sind daher lediglich rund 15 Prozent der einschlägigen Titel eher risikoreich. Wer sich auf die defensiveren anderen 85 Prozent konzentriert, die ihr Geschäft mit etablierten Medikamenten, medizinischen Geräten und Gebrauchsgütern oder Gesundheitsleistungen bestreiten, hat damit eine vergleichsweise sichere Bank im Portfolio.

 

Göker treibt weiter sein Unwesen – PKV-Kunden, aufgepasst!


Mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren brachte  es der Unternehmer Mehmet Göker zu Reichtum und Ruhm, mehr als 1.000 Mitarbeitern, einer stattlichen Sportwagenkollektion – und mehreren Anklagen. Denen entzog er sich mit einer Übersiedlung  in die Türkei, mit der kein Auslieferungsabkommen besteht. Heute ist er nach seinem „Göker-Konzept“ von Dubai aus weiterhin  in Deutschland aktiv, mithilfe eines Teams, dem er schnellen Wohlstand verspricht („Lasst uns weiter Geld machen. Attacke!“).


Wer privat krankenversichert und wechselwillig  ist, um die Beiträge zu senken, sollte sich vor den vermeintlichen Schnäppchenangeboten der Telefonvermittler hüten. Dass die Anrufe aus Dubai kommen, ist anhand  der Telefonnummer nicht ersichtlich, die meist die Münchner Vorwahl 089 zeigt. Die Göker-Tarifwechselberater stellen  sich gern mit Namen wie „Dr. Christian Conrad“ oder „Walter König“ vor und verheißen jährliche Beitragsersparnisse von Tausenden Euro „auf Basis Ihrer bisherigen Leistungen“. Am Ende stehen indes meist deutlich  weniger Leistungen oder wesentlich höhere Selbstbehalte als versprochen. Vor einem telefonischen Abschluss sollte also die Seriosität des Beraters genau geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

Fractional Ownership: Investmenttrend mit Risiken


Das Anlageprinzip der Fractional  Ownership („Bruchstückseigentum“) ermöglicht  es, an der Wertsteigerung von Luxusgütern  zu partizipieren, ohne diese selbst  in Gänze erwerben  zu müssen. Einschlägige Plattformen veräußern dafür Token, also digitale Verbriefungen des Miteigentums, die durch die Ablage in einer Blockchain besonders sicher sein sollen.


Anleger liefern sich damit allerdings  den (Verkaufs-)Entscheidungen der Plattformen aus, denn sie selbst  haben  in der Regel kein Mitspracherecht. Zudem bestehen zahlreiche  rechtliche Unklarheiten, da es sich weitgehend um Neuland handelt. Das betrifft etwa die Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung  der Assets oder auch die steuerliche Behandlung. Und nicht zu vergessen:  Eine Wertsteigerung der Luxusuhren, Kunstwerke und Oldtimer ist mitnichten garantiert, auch wenn manche  dieser Nischen-Sachwerte in den vergangenen Jahren ein beachtliches Wertwachstum  verzeichnet haben. Fractional Ownership ist mithin eher als spekulative Portfolio-Beimischung zu verstehen, keineswegs als tragende Säule der (Alters-
)Vorsorge.

 

Diesel-Skandal: Klagen nur mäßig erfolgreich


Die Rechtsstreite wegen mutmaßlich manipulierter Diesel-Abgaswerte laufen noch immer. Für die deutschen Rechtsschutzversicherer steht  jedoch schon fest, dass kein Schaden für sie je kostspieliger war: Mehr als 1,5 Milliarden Euro haben  sie seit 2015 zur Unterstützung von knapp
426.000 Kunden aufgewendet, vor allem für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Zuletzt kamen noch etwa 1.000 Versicherungsfälle pro Monat hinzu. Damit hat sich der Gesamtstreitwert auf 10,8 Milliarden Euro erhöht, das entspricht gut 25.000 Euro pro Fall. Außen vor sind dabei jene Gerichtsverfahren, die ohne Unterstützung durch Rechtsschutzversicherer bestritten werden.


Über alle Hersteller  hinweg führt indes nur jede zehnte  Klage zu einem vollumfänglichen Erfolg, wie die Auswertung von rund 81.000 Fällen durch die Versicherer zeigt. 42 Prozent der Kläger verzeichnen einen Teilerfolg, der Rest geht bislang leer aus. Neue Hoffnung bescherte den Geschädigten jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023, das allgemein als
verbraucherfreundlich gewertet wird und die untergeordneten Instanzen bindet.

 

Offenlegungsverordnung vor Reform?


Der Wildwuchs an Nachhaltigkeitsdefinitionen und -kriterien stellt Anleger, die ihr Geld ökologisch und sozial verantwortungsvoll wirken lassen  wollen, vor Herausforderungen. Welches Investment hat wirklich nachhaltigen Effekt, welches  wird nur „grüngewaschen“? Mit der Offenlegungsverordnung will die Europäische Union für mehr Transparenz  in dieser Frage sorgen, indem bestimmte Kennzahlen  nach einheitlichen Standards  veröffentlicht werden müssen.


Während die Finanzwirtschaft indes noch mit der Umsetzung beschäftigt ist, legen  die Europäischen  Aufsichtsbehörden (ESA) nun Vorschläge für eine Überarbeitung vor: Unter anderem  sollen weitere  soziale Indikatoren  und Treibhausgas-Kennzahlen aufgenommen werden. Das steht  konträr zum gleichzeitig  formulierten Ziel, die Nachhaltigkeitsaufklärung für Kunden leichter verständlich zu machen. Denn auch die bisher schon vorgesehenen Pflichtinformationen sollen erhalten bleiben. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV setzt sich deshalb  weiterhin  für eine Vereinfachung ein, damit auch Nicht-Profis die nötigen Informationen schnell überblicken  und einordnen können.