Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt

Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen:  Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.

Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.

DAX-Familie hebt Kappungsgrenze an

Der zur Gruppe Deutsche Börse gehörende Indexanbieter Stoxx Ltd. erhöht den zulässigen Maximalanteil einzelner Unternehmen an einem Index zum 18. März von 10 auf 15 Prozent. Diese Änderung der sogenannten Kappungsgrenze betrifft die Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX, die damit internationalen Standards angeglichen werden sollen. So setzen etwa der (ebenfalls  40 Titel umfassende) italienische FTSE MIB und der französische CAC 40 das Limit auch bei 15 Prozent. Größere Indizes wie der S&P 500 verzichten ganz auf eine Kappungsgrenze.

Die Anteile der Aktiengesellschaften an ihrem jeweiligen Index werden einmal pro Quartal betrachtet und gegebenenfalls reduziert. Zwischen den Prüfzeitpunkten sind künftig auch zeitweise bis zu 20 Prozent Anteil erlaubt, um außergewöhnlichen Kursausschlägen Raum zu geben. Bisher hat indes noch nie ein DAX-Unternehmen einen Anteil von 15 Prozent erreicht. Die neue Kappungsgrenze dürfte dessen ungeachtet in vielen Fonds, vor allem börsennotierten Indexfonds  (ETFs), für Umbauten sorgen.

Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update

Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete Fassung vorgelegt.

An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-a- Service (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen aktualisiert und präzisiert.

„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDV- Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen überschätzt würden.

Immobilienpreise und Mieten entwickeln sich gegenläufig

Laut Statistischem Bundesamt lagen die Immobilienpreise hierzulande 2023 in jedem Quartal um ein Zehntel unter dem Vorjahresniveau. Einen solchen Preisverfall hat Deutschland seit über 60 Jahren nicht mehr erlebt. Nicht in allen Städten gab es indes einen Rückgang – das Hamburger Preisniveau beispielsweise blieb stabil.

(Neu-)Mieter müssen derweil immer tiefer in die Tasche greifen: Im letzten Quartal 2023 wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Mietpreisplus  von 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal registriert. Nach wie vor sind Großstädter besonders betroffen; in Berlin stiegen die Mieten 2023 auf Jahressicht um fast 13 Prozent, im direkten Umland teils noch stärker. „Die Mieten sind weder gesunken noch sind sie weniger stark angestiegen“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten gegenüber dem SWR. Der Grund liege vor allem im nach wie vor eklatanten Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage, an dem sich auch so bald nichts ändern werde: „In den nächsten zwei Jahren wird sich auf der Mieterseite für uns leider nichts Positives tun.“

Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke

Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung) berücksichtigt.

In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten „Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten  mit ESG-Bezug sollen dabei die nicht- fondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern, Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.

Jetzt in Schwellenländer investieren?

Die Börsen in Deutschland und den USA sind aktuell sehr optimistisch aufgestellt, das Wirtschaftswachstum hierzulande bleibt einstweilen mau. Für viele Anleger rücken Schwellenländer wieder mehr in den Fokus. Durch die jüngsten geopolitischen Entwicklungen und seine Wachstumsschwäche steht China dabei weniger im Zentrum als in früheren Jahren. Zahlreiche Unternehmen diversifizieren ihre Lieferketten und reduzieren die Abhängigkeit vom Reich der Mitte. Aus naheliegenden Gründen ist auch Russland als weiterer BRICS-Staat bis auf Weiteres ein wenig attraktiver Anlagemarkt.

Profiteure dieser strukturellen Neuordnung sind unter anderem Indonesien, Thailand, Malaysia und der schlafende bzw. erwachende Riese Indien. Aber auch für Mexiko sehen Emerging-Markets-Experten derzeit gute Perspektiven. Zur Risikostreuung können Anleger sich an Fonds beteiligen, die eine Vielzahl von Ländern und Unternehmen abdecken. Auch an Schwellenländer-ETFs gibt es ein breites Angebot. Überdies kommen Anleihen stabiler Staaten im „Globalen Süden“ als Portfoliobeimischung infrage.

Nur 2 von 290 Unfallversicherungstarifen taugen nichts

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50 Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score aggregiert.

Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65 erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett durch. Lobend heben  die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer Corona-Schutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.

Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten Basis-Angebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.

Sind ESG-Ratings – zulasten der Anleger – zu teuer?

Im Dickicht der Nachhaltigkeitsdefinitionen liefern ESG-Ratings (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung) dringend nötige Orientierung. Dass sich die Ergebnisse für ein und dasselbe Unternehmen von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden können, tut der Nachfrage keinen Abbruch. Vermögensverwalter können es sich kaum leisten, auf ein unabhängiges, externes Testat zu verzichten. Andernfalls stehen Werbeaussagen mit ESG-Bezug nämlich schnell unter Greenwashing-Verdacht.

Die wenigen Ratinghäuser haben deshalb gute Konjunktur. Eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter 30 deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften legt nun nahe, dass sie ihre Marktmacht in überzogene Preise für ihre Leistungen ummünzen. Noch nicht mal jeder fünfte der befragten Vermögensverwalter ist der Meinung, die Ratingkosten würden sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Kritik steht auch die Marktstruktur, die auf ein Anbieter-Oligopol hinauslaufe. Zudem bemängeln die Vermögensmanager hohe Mindestgebühren, die kleinere Marktteilnehmer überproportional belasten würden. Am Ende zahlen so oder so die Anleger.